Zusätzliche schulische Qualifikation

  • Mit Bestehen des ersten Schuljahres erhalten die Fachschüler die Mittlere Reife.

  • Mit einer Zusatzprüfung in Mathematik am Ende des 2. Schuljahres können die Schüler die Fachhochschulreife (Fachabitur) erlangen. Dieses Zertifikat berechtigt zum Studium an einer Hochschule der angewandten Wissenschaften (Fachhochschule).

  • Bauvorlagenberechtigung nach Art. 61, Abs. 3, BayBO

  • Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Wohngebäude

  • Ausbildereignung

Die abgelegte Prüfung als Bautechniker/in wird gleichzeitig als fachtheoretischer Teil (Teil 2 und 4) der Meisterprüfung anerkannt